Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Restrukturierung, Sozialrecht…
Arbeitsrecht
Ich berate sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen des Individualarbeitsrechtes.
- Arbeitsrechtliche Prozesse jeglicher Art
- Kündigungsschutzprozessen sowohl auf Arbeitnehmerseite als auch auf Arbeitgeberseite
- Überprüfung von Arbeitszeugnissen
- AGB-Kontrolle in Arbeitsverträgen
- Rechte und Pflichten beim Einstellungsgespräch
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Vorbereitung und Abwehr von Abmahnungen
Handels- und Gesellschaftsrecht
Im täglichen Geschäftsleben werden Sie neben Ihrer eigentlichen Arbeit immer wieder mit gesellschafsrechtlichen Themen konfrontiert. Sei es die Frage, welche Unternehmensform für Ihre Bedürfnisse am besten ist, oder auch immer wieder die Frage nach der Haftung der Geschäftsführer. Darüber hinaus z.B.
- Überprüfung von Sicherungsübereignungen oder Abtretungen
- Beratung bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften
- Haftung des Geschäftsführers
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung
Insolvenzrecht und Restrukturierung
Ich begleite Schuldner im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Ich mache aber auch Ihre Rechte als Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend, wenn Sie sich beispielsweise insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche ausgesetzt sehen oder Sie Aus- und Absonderungsrechte geltend machen wollen.
- Schuldner im Insolvenzverfahren
- Insolvenzanträgen
- Restschuldbefreiung
- Insolvenzanfechtung
- Aus- und Absonderungsrechte
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Insolvenzgeschädigte Gläubiger
- Haftung des Geschäftsführers in der Insolvenz
Sozialrecht
Ich berate Sie umfassend in Bezug auf Ihre Sozialleistungen. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei der Durchsetzungen Ihrer Rechte im Bereich von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II sowie Sozialhilfe. Ich erhebe für Sie in diesem Zusammenhang Widersprüche gegen Bescheide oder stelle einen Überprüfungsantrag wegen nicht bewilligter Leistungen Sollte finanzielle Bedürftigkeit vorliegen oder Leistungen nach dem SGB II so wird in aller Regel Beratungshilfe oder für den Fall eines gerichtlichen Prozesses Prozesskostenhilfe gewährt. Bei der Stellung solcher Anträge stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
- Mehrbedarf
- Zu wenig Miete
- Überprüfung von Bescheiden
- Falsche Berechnung des Leistungsanspruches
- Widerspruch gegen Bescheide
- Keine Leistung des Amtes trotz Antrag
- Untätigkeitsklage