Ab dem 01.01.2018 ändern sich unter anderem die Regelsätze für Leistungen nach dem SGB II. Diese Erhöhung geht auf eine Vorordnung des Arbeitsministeriums zurück. Nach der neuen Erhöhung erhalten beispielsweise Alleinstehende monatlich 7,00 EUR mehr Hartz 4 Leistungen. Die übrigen Erhöhungen können Sie der unten anliegenden Tabelle entnehmen. Die Regelsätze werden jährlich an Hand eines sogenannten Mischindex überprüft. Dieser setzt sich sowohl aus der Preisentwicklung als auch der Nettolohnentwicklung zusammen.
Kritiker gehen davon aus, dass die Erhöhungen zu gering sind, da die Erhöhung nicht die tatsächliche Preisentwicklung widerspiegelt. Außerdem wird kritisiert, dass lediglich die Preisentwicklung der regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen berücksichtigt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seiner Entscheidung vom 09.09.2014 entschieden, dass diese Berechnung rechtmäßig ist.
Leistungsberechtigte sollten bereits im Dezember einen Änderungsbescheid vom Jobcenter erhalten haben, der die neuen Regelsätze ausweist. Diesbezüglich sollte darauf geachtet werden, dass das Jobcenter tatsächlich die neuen Regelbezüge berücksichtigt hat. Daneben ist darauf zu achten, dass das Jobcenter auch die übrigen Leistungen richtig berechnet hat.
Die Regelsätze haben sich wie folgt erhöht:
Bis zum 31.12.2017
Ab dem 01.01.2018
Erhöhung um
Alleinstehende/
Alleinerziehende
409,00 EUR
416,00 EUR
7,00 EUR
Paare je Partner
Bedarfsgemeinschaft
368,00 EUR
374,00 EUR
6,00 EUR
Erwachsene Behinderte in
Stationären Einrichtungen
(bis Ende 2019)
327,00 EUR
332,00 EUR
5,00 EUR
Nicht-erwerbstätige
Erwachsene unter 25 Jahre im
Haushalt der Eltern
327,00 EUR
332,00 EUR
5,00 EUR
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
311,00 EUR
316,00 EUR
5,00 EUR
Kinder von 6 bis 14 Jahren
291,00 EUR
296,00 EUR
5,00 EUR
Kinder unter 6 Jahre
237,00 EUR
240,00 EUR
3,00 EUR